Förderung von Solaranlagen in Baden-Württemberg
Auch die Landesregierung Baden-Württembergs ist bestrebt, erneuerbare Energien und alternative Stromerzeugung auszubauen. So sieht das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) für bestimmte Gebäude eine Photovoltaik-Pflicht vor, unter anderem bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Ob und in welchem Umfang die Pflicht für Ihr Gebäude gilt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen anhand des jeweils geltenden Rechtsstands.
Finanzierungshilfen für Solaranlagen sind neben der gesetzlichen Einspeisevergütung und Zuschüssen einzelner Energieversorger vor allem auch zinsgünstige Kredite von Banken und Landesförderinstituten. Diese sind in der Regel mit vergünstigten Zinssätzen und einer Antragstellung über die Hausbank verbunden. Welche Programme, Konditionen und Fristen aktuell gelten, prüfen wir für Ihr Vorhaben individuell.
Förderung von Stromspeichern in Baden-Württemberg
Ob Neubau oder Nachrüstung: Für Besitzer von PV Anlagen kann sich der Einbau eines Stromspeichers aus vielerlei Gründen lohnen. Dieser ist je nach Programm förderberechtigt.
Bei der Frage, welches Förderprogramm für Sie das richtige ist, gilt es verschiedene Kriterien zu beachten. Die wichtigsten Fragen dabei sind:
- Möchten Sie in einen Stromspeicher mitsamt neuer PV Anlage investieren? Oder geht es um die Stromspeicher-Nachrüstung einer bestehenden Solaranlage?
- Welche Leistung hat der Stromspeicher und welche die Photovoltaik?
- Wo ist der Standort der betreffenden Solaranlage?
- Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch?
Ob und in welcher Höhe ein Solarstromspeicher gefördert werden kann, hängt vom jeweiligen Programm sowie von Speicherkapazität, Anlagenleistung und Standort ab. Die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten prüfen wir für Ihr Projekt individuell.
Mehr zu Speicherlösungen finden Sie auf der Seite Stromspeicher und zu Anlagentypen auf der Seite Solaranlagen.